Cookie-Richtlinie

Letzte Aktualisierung: Juli 2026

1. Zweck

Diese Cookie-Richtlinie erläutert, wie Nexam Cookies und ähnliche Technologien auf nexamclean.com einsetzt. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim Besuch einer Website auf einem Gerät gespeichert wird. Ähnliche Technologien können lokalen Speicher, Pixel, Tags und Software-Entwicklungswerkzeuge umfassen, die Informationen auf einem Gerät speichern oder abrufen.

2. Verantwortlicher für die Website

RBC Group LLC, handelnd unter dem Namen Nexam, kontrolliert die Verwendung von Cookies auf nexamclean.com, sofern nicht ein Drittanbieterdienst für seine eigene Technologie als eigenständiger Verantwortlicher handelt. Datenschutzkontakt: robin@rbcgrp.eu

3. Kategorien von Technologien

Unbedingt erforderlich : Diese Technologien sind für Kernfunktionen erforderlich, etwa Website-Sicherheit, Netzwerkverwaltung, Warenkorbinhalt, Kassenvorgang, Fortbestand der Zahlungssitzung, Sprach- oder Regionsauswahl, Lastverteilung und Speicherung der Cookie-Entscheidungen. Sie werden dort ohne Einwilligung eingesetzt, wo dies zulässig ist, da der vom Nutzer angeforderte Dienst ohne sie nicht ordnungsgemäß funktionieren kann. Präferenzen : Diese Technologien merken sich optionale Entscheidungen und erhöhen den Komfort. Sie werden nur eingesetzt, soweit das anwendbare Recht und die Konfiguration es zulassen; eine Einwilligung wird eingeholt, wo sie erforderlich ist. Analyse : Analysetechnologien helfen uns, die aggregierte Nutzung der Website, die Seitenleistung, Fehler und Nutzerwege zu verstehen. Nicht notwendige Analysen werden erst aktiviert, wenn eine erforderliche Einwilligung vorliegt. Werbung und Messung : Werbetechnologien können die Wirksamkeit von Kampagnen messen, Wiederholungen begrenzen oder personalisierte Werbung ermöglichen. Sie werden nur aktiviert, wenn sie im Einwilligungswerkzeug angezeigt werden und die erforderliche Einwilligung erteilt wurde.

4. Einwilligungsentscheidungen

Beim ersten Besuch zeigt die Website ein Einwilligungswerkzeug, mit dem Sie: • nicht notwendige Technologien annehmen; • nicht notwendige Technologien ablehnen; • nach Kategorie auswählen können. Das Ablehnen nicht notwendiger Technologien muss genauso einfach sein wie das Annehmen. Unbedingt erforderliche Technologien bleiben aktiv, da die Website die angeforderten Funktionen ohne sie nicht bereitstellen kann. Sie können Ihre Entscheidungen jederzeit über die dauerhaft verfügbare Schaltfläche „Cookies verwalten“ im Fußbereich ändern oder widerrufen.

5. Aktuelle Cookie-Liste

Die maßgebliche, jeweils aktuelle Liste der Cookies und ähnlichen Technologien — einschließlich Anbieter, Zweck, Kategorie und Dauer — ist die im laufenden Einwilligungswerkzeug angezeigte Liste. So bleibt die Information aktuell, wenn sich die technische Konfiguration ändert. Nexam darf eine Technologie nicht allein deshalb als unbedingt erforderlich einordnen, um keine Einwilligung einholen zu müssen.

6. Speicherdauer

Die Lebensdauer von Cookies richtet sich nach ihrem Zweck. Nexam konfiguriert die Dauer nicht notwendiger Cookies verhältnismäßig und überprüft sie regelmäßig. Einwilligungsentscheidungen können für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden, damit die Website nicht wiederholt dieselbe Frage stellt; danach kann die Einwilligung erneut angefragt werden. Serverseitige Aufzeichnungen, die über ein Cookie oder eine Kennung entstehen, werden gemäß der Datenschutzerklärung und dem Zweck ihrer Erhebung aufbewahrt.

7. Browser-Einstellungen

Die meisten Browser erlauben es, Cookies zu löschen oder zu blockieren. Das Blockieren unbedingt erforderlicher Cookies kann dazu führen, dass Warenkorb, Kassenvorgang, Anmeldung, Spracheinstellungen oder andere Funktionen der Website nicht richtig arbeiten. Browser-Einstellungen ersetzen das Einwilligungswerkzeug der Website nicht zwangsläufig für bereits aktivierte Technologien oder für serverseitige Verarbeitungen. Nutzen Sie „Cookies verwalten“, um Ihre website-spezifischen Entscheidungen zu aktualisieren.

8. Dritte

Wenn Werkzeuge Dritter aktiviert sind, kann der betreffende Anbieter technische Kennungen und Nutzungsdaten erhalten. Je nach Anbieter und Dienst kann er als Auftragsverarbeiter für Nexam oder als eigenständiger Verantwortlicher handeln. Weitere Informationen zu Empfängern, Übermittlungen und Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den über das laufende Einwilligungswerkzeug bereitgestellten Hinweisen.

9. Änderungen

Wir können diese Cookie-Richtlinie bei technologischen oder rechtlichen Änderungen aktualisieren. Das Datum der Überarbeitung steht oben.

10. Kontakt

Fragen zu Cookies oder zum Datenschutz: robin@rbcgrp.eu